Kontakt

Einwohnerkontrolle und Sicherheit
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
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Blanco Jennifer
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Jucker Heidi
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8172 Niederglatt
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Festbankvermietung

Für die Festbankvermietung ist zuständig: Thomas Volkart Im Zelgli 8172 Niederglatt Tel. 044 850 63 27 / 079 659 79 71 E-Mail: thomas.volkart@volkis.ch
Für die Festbankvermietung ist zuständig:

Thomas Volkart
Im Zelgli
8172 Niederglatt

Tel. 044 850 63 27 / 079 659 79 71

E-Mail: thomas.volkart@volkis.ch

Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederglatt Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils Ende Monat. Der Redaktionsschluss ist am 10. des Monats. Das Mitteilungsblatt steht auch den Vereinen f…

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederglatt
Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils Ende Monat. Der Redaktionsschluss ist am 10. des Monats.
Das Mitteilungsblatt steht auch den Vereinen für die Bekanntmachung von Vereinsnachrichten offen, wobei bei der Abfassung der Beiträge zu beachten ist, dass "in der Kürze die Würze liegt" und dass die Publikation von allgemeinem Interesse sein muss (keine vereinsinternen Nachrichten).

Verrechnung:
Die ortsansässigen Dorfvereine gemäss Vereinsliste haben Anspruch auf eine Gratisseite (A5-Seite). Jede weitere Seite wird verrechnet (1 A5-Seite - Fr. 100.00 / 1/2 A5-Seite - Fr. 50.00). Einlageblätter werden nach effektivem Aufwand der Druckerei weiterverrechnet.

Die Beiträge sind im Word-Format per E-Mail an die Redaktion zu senden:
Gemeindekanzlei Niederglatt
Jennifer Blanco
Tel. 044 852 20 56
E-mail: redaktion@niederglatt-zh.ch

Für Werbeinserate (gelber Teil des Mitteilungsblattes) ist zuständig:
Print-Point Druckerei Hans Hofmann
Kaiserstuhlstrasse 56
8172 Niederglatt
Tel. 044 885 21 31
e-mail: info@print-point.ch 

Waffenerwerbsscheine

Ein Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins kann nur für den Erwerb einer oder höchstens dreier bewilligungspflichtiger Waffen oder Waffenbestandteile eingereicht werden (keine ve…
Ein Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins kann nur für den Erwerb einer oder höchstens dreier bewilligungspflichtiger Waffen oder Waffenbestandteile eingereicht werden (keine verbotenen Waffen).

Keine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben darf,
• wer das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat;
• unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird;
• zur Annahme Anlass gibt, dass er oder sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet;
• wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen ist, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.


Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch muss ausgefüllt und mit folgenden Beilagen am Schalter der Einwohnerkontrolle eingereicht werden:
• Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
• für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
• Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
• Fr. 50.00

Zugehörige Objekte

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Kultur- und Dorfkommission