Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Der Präsident und die Mitglieder werden durch die Urne gewählt. Im Übrigen konstituiert sie sich selbst.

Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission regelt das kantonale Recht. Ihr werden die Voranschläge und Jahresrechnungen sowie alle Anträge der Gemeindebehörde von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung zu Bericht und Antrag unterbreitet.

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Rechnungsprüfungskommission
8172 Niederglatt

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