Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen Ansprechpartner für die Hinterbliebenen.

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefonnummer: 052/ 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar.

Todesfall
Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Spital ist die Verwaltung für die Mitteilung verantwortlich, bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen. Für die Meldung ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.

Bestattungsregelung
Für die Bestattungsregelung von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner von Niederglatt ist das Bestattungsamt Niederglatt zuständig.

Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt Niederglatt werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen, besprochen:

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Überführung
  • Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
  • Wahl der Grabstättenart (Reihengrab Erdbestattung, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab)
  • Publikation im Mitteilungsblatt sowie Todesanzeigen/Bestattungsanzeigen in die Haushalte von Niederglatt 


Für das Gespräch ist mitzubringen:

- ärztliche Todesbescheinigung (im Original, wenn zu Hause verstorben)

- Identitätskarte oder Reisepass der verstorbenen Person

Kontakt

Bestattungsamt
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Fax 044 850 05 08
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00
Di - Do 08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.00
Freitag 07.00 - 13.30

Personen

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