Pflegeversorgungskonzept Gemeinde Niederglatt

Das Pflegegesetz sowie die Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22.11.2010 verlangen von den Gemeinden die Erstellung eines eigenständigen und umfassenden Versorgungskonzeptes, welches die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich im Verantwortungsbereich der Gemeinde beschreibt. Der Gemeinderat Niederglatt hat mit Beschluss vom 09.07.2012 das Versorgungskonzept der Gemeinde Niederglatt, Version April 2012, verabschiedet. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat das Versorgungskonzept am 30.08.2012 gutgeheissen.

Im Sinne einer Orientierungshilfe werden im nachstehenden Anhang als Ergänzung zum Versorgungskonzept die Angebote für die Bevölkerung von Niederglatt aufgeführt.

Für zusätzliche Informationen zur neuen Pflegefinanzierung im Kanton Zürich empfehlen wir Ihnen die Homepage der Gesundheitsdirektion.

 

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