Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung Vermieter (Variante Online)

Das Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG)
wiederholt und modifiziert die im Gemeindegesetz festgehaltene Pflicht der Vermietenden, Liegenschaftsverwaltungen und Logsiebenden (Dritten), der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigen) zu melden.

Die Liegenschaftenverwaltungen haben die Möglichkeit, die Meldung direkt über ihre eigene Lösung zu versenden oder über einen eigens entwickelten Weblink zu steuern. Der neue Datenaustausch über die Schnittstelle "eCH-0112 Datenstandart Drittmeldepflicht" trägt dazu bei, dass auf die herkömmlichen Meldungen in Papierform verzichtet werden kann. Dadurch erzielen die Einwohnerkontrollen eine speditivere Verarbeitung und höhere Datenqualität.

Die Meldungen können ab sofort über den Weblink abgewickelt werden.

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