Abmeldung (Wegzug) mit eUmzugCH

Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.

Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können sich Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.

Falls die Abmeldung über das eUmzug-Portal nicht möglich sein sollte, ist zwingend eine persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall ausschliesslich Ihr Wegzug bearbeitet werden kann - betreffend der Anmeldung haben Sie sich direkt an Ihre neue Wohngemeinde zu wenden.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung, Telefon: 044 852 20 40.

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