Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
Die Hinterlassenenrente wird mit dem Eintreten des Ereignisfalles verbindlich berechnet. Die einzelnen Berechnungselemente umfassen die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen, sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Die Anmeldung ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, an welche die verstorbene Person zuletzt ihre AHV-Beiträge entrichtet hat. Die Kontaktadressen finden Sie auf https://www.ahv-iv.ch/de/
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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