Anmeldung für eine Hinterlassenenrente

Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
Die Hinterlassenenrente wird mit dem Eintreten des Ereignisfalles verbindlich berechnet. Die einzelnen Berechnungselemente umfassen die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen, sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Die Anmeldung ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, an welche die verstorbene Person zuletzt ihre AHV-Beiträge entrichtet hat. Die Kontaktadressen finden Sie auf https://www.ahv-iv.ch/de/

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