Prämienverbilligung für die Krankenkasse (IPV)

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen.

Grundsätzlich werden alle berechtigten Personen direkt von der SVA Zürich angeschrieben. Bei Wohnortwechsel, Geburten, Familiennachzug oder allgemeine veränderte Verhältnisse (Wirtschaftlich/Persönlich) kann es sein, dass eine manuelle Nachmeldung erforderlich ist.

Der Antrag auf Prämienverbilligung kann neu online eingereicht werden unter: https://svazurich.ch/nachmeldungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SVA Zürich unter: https://svazurich.ch/ipv

Bei Fragen ab dem Antragsjahr 2021 wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich (044 448 53 75).

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