Beim Ableben von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Niederglatt ist unsere Friedhofvorsteherin Ansprechpartnerin für die Angehörigen oder die anordnungsberechtigte Person.

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten, über die Wochenenden und an Feiertagen erreichen Sie an 7 Tagen in der Woche während 24 Stunden den Bestattungsdienst der Firma Hans Gerber AG, 8315 Lindau (Telefonnummer 052 355 00 11).

 

Todesfall - was tun?

Todesfälle sind dem Bestattungsamt der Gemeinde möglichst rasch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen zu melden. Beim Ableben in einem Spital oder einem Heim erfolgt diese Meldung direkt durch die zuständige Verwaltung.

Bei einem Todesfall zu Hause ist umgehend ein Arzt oder eine Ärztin zu benachrichtigen (Haus- oder Notfallarzt). Für die anschliessende Meldung an das Bestattungsamt sind die Angehörigen oder die anordnungsberechtigte Person zuständig.

 

Gespräch auf dem Bestattungsamt

Bitte vereinbaren Sie mit uns möglichst rasch einen Besprechungstermin und bringen Sie zum Gespräch den Pass und die Identitätskarte der / des Verstorbenen mit (soweit vorhanden). Bei einem Todesfall zu Hause benötigen wir zusätzlich das Original der vom Arzt / der Ärztin ausgestellten "ärztlichen Todesbescheinigung".

 

Bestattungsregelung

Die Einzelheiten der Urnenbeisetzung / Erdbestattung regelt das Bestattungsamt in Absprache mit den Angehörigen bzw. der anordnungsberechtigten Person. Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt werden alle notwendigen Details besprochen. Dazu gehören:

  • Überführung und Art der Bestattung (Kremation und Beisetzung oder Erdbestattung),
  • Terminfestsetzung für die Beisetzung / Bestattung auf dem Friedhof,
  • Weiterleitung des Wunsches nach einer Trauerfeier in der Kirche an die zuständige Stelle,
  • Mögliche Art des Grabes:
    Kremation -->            Familien-, Reihen-, oder Gemeinschaftsgrab mit Erdbeisetzung oder Urnengruft,
    Erdbestattung -->      Familien- oder Reihengrab,
  • Auf Wunsch Abgabe eines Schlüssels für den Aufbahrungsraum des Friedhofs,
  • Publikation im Mitteilungsblatt bzw. Todes- / Bestattungsanzeige.

 

Kosten

Die Kosten für die Überführung der / des Verstorbenen sowie die Bestattung / Beisetzung trägt die Gemeinde Niederglatt. Davon ausgenommen bleiben Sonderwünsche der Angehörigen bzw. der anordnungsberechtigten Person.

Kontakt

Bestattungsamt
Grafschaftstrasse 55
8172 Niederglatt
Tel. 044 852 20 40
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00
Di - Do 08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.00
Freitag 07.00 - 13.30

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