Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen-abstimmungen.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Haben Sie Ihre Stimmunterlagen nicht oder unvollständig erhalten? Melden Sie sich bitte so schnell wie möglich beim der Abteilung Einwohnerkontrolle und Sicherheit, damit Ihnen ein Duplikat ausgestellt werden kann.
Fehlende Stimmcouverts können bis am Dienstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bestellt werden. Fehlende Unterlagen können bis spätestens Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag um 13.30 Uhr angefordert werden.
Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
Die persönliche sowie die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Antwortkuvert Abstimmungsmaterial von mehreren Personen aber nur ein Stimmrechtsausweis enthält
- das Abstimmungskuvert keinen Stimmrechtsauweis enthält.