Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Niederglatt erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können sämtliche Informationen der Webseite des GemeindeamtsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnehmen. Dort können Sie auch über den EinbürgerungscheckerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.  

Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren finden Sie direkt hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Informationen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren finden Sie direkt hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Häufige Fragen zur Einbürgerung
Antworten auf häufige Fragen rund um den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..


Ordentliche Einbürgerung
Die Checkliste für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches informiert über die notwendigen Dokumente (siehe Dokumente). Die Nachweise über die Deutsch- und Grundkenntnisse sind während des Einbürgerungsverfahrens zu erbringen, die Gemeinde wird Sie zum gegebenen Zeitpunkt anmelden. Auf der Webseite des Gemeindeamts kann ein Testlauf für den kantonalen Deutschtest (KDE) und ein Grundkenntnistest absolviert werden. 

Das Gesuch um ordentliche Einbürgerung kann elektronisch via eEinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht werden. Bei Unklarheiten sind wir Ihnen gerne behilflich.

Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:

Ausländerinnen oder Ausländer, die seit drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind und seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz Wohnsitz haben, wovon ein Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.

Die Gesuchsformulare für das erleichterte Einbürgerungsverfahren erhalten Sie in physischer Form bei der Gemeindeverwaltung oder beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

Einbürgerungsgebühren
Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Zugehörige Objekte

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Checkliste Gesuchsunterlagen ordentliche Einbürgerung (PDF, 109 kB) Download 0 Checkliste Gesuchsunterlagen ordentliche Einbürgerung
Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung (PDF, 135 kB) Download 1 Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung
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