Friedhof Steinacker: Aufhebung von Gräbern
- Erdbestattungsgräber Nr. 225 - 256, Bestattungsjahre 1999-2005
- Urnengräber Nr. 614 - 665, Bestattungsjahre 2000-2005
Sollten Angehörige oder verfügungsberechtigte Personen Anspruch auf das Grabmal, Gegenstände und Pflanzen erheben, werden sie gebeten, das Grab in der Zeit vom 01.03. bis 30.04.2026 zu räumen bzw. räumen zu lassen.
Angehörige und verfügungsberechtigte Personen werden, soweit sie bekannt sind, mit einem persönlichen Schreiben informiert.
Während der Bestattungszeiten 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr dürfen keine Räumungen stattfinden.
Nach Ablauf der Frist verfügt die Gemeinde über alle nicht abgeholten Grabsteine, Gegenstände und Pflanzen unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht. Die Räumung des Grabes erfolgt durch das Bestattungsamt.