Generelles Feuerverbot im gesamten Gemeindegebiet Niederglatt

17. Juli 2026
Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit gilt auf dem Gebiet der Gemeinde Niederglatt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12:00 Uhr, ein generelles Feuerverbot. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind verboten.

Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat per 26. Juni 2026 bereits ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe über das ganze Kantonsgebiet hinweg erlassen.

Infolge der angespannten Situation hat der Gemeinderat entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.

Weitere Informationen können der Medienmitteilung entnommen werden. 

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