Aufhebung generelles Feuerverbot Gemeindegebiet Niederglatt
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass trotz Aufhebung des kommunalen Feuerverbots beim Umgang mit Feuer weiterhin die gebotene Vorsicht einzuhalten ist. Das vom Kanton Zürich angeordnete absolute Feuerverbot im Wald sowie auf Flächen in Waldesnähe bleibt unverändert bestehen.
Die teilweise ergiebigen Niederschläge der vergangenen Wochen sowie der deutliche Rückgang der Temperaturen haben zu einer deutlichen Entspannung der Trockenheitssituation im Gemeindegebiet Niederglatt geführt. Angesichts dessen ist die Grundlage für das kommunale Feuerverbot nicht mehr gegeben.