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Bestattungen

Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen Ansprechpartner für die Hinterbliebenen. Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt Niederglatt zu melden. Damit wir die notwendigen Vorbe…

Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen Ansprechpartner für die Hinterbliebenen. Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt Niederglatt zu melden. Damit wir die notwendigen Vorbereitungen treffen können, wären wir Ihnen für eine telefonische Voranmeldung (044 852 20 40) und Terminvereinbarung sehr dankbar.

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefonnummer: 052 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar. Homepage: http://gerber-lindau.ch


Todesfall
Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Spital ist die Verwaltung für die Mitteilung verantwortlich, bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen. Für die Meldung ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.

Bestattungsregelung
Für die Bestattungsregelung von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner von Niederglatt ist das Bestattungsamt Niederglatt zuständig.

Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt Niederglatt werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen, besprochen:
• Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
• Überführung
• Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
• Wahl der Grabstättenart (Reihengrab Erdbestattung, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab)
• Publikation im Mitteilungsblatt Niederglatt sowie Bestattungsanzeigen/Todesanzeigen in die Haushalte von Niederglatt

Für das Gespräch ist mitzubringen:
• ärztliche Todesbescheinigung (im Original, wenn zu Hause verstorben)


Friedhof
Der Niederglatter Friedhof befindet sich an der Steinackerstrasse. Es gelten keine besonderen Öffnungszeiten. Beachten Sie die untenstehende Wegbeschreibung in Form eines Plans.

 

Zugehörige Objekte