Mieterwechsel / Meldepflicht Hauseigentümer (Drittmeldepflicht)
Hauseigentümer und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mietern und Untermietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft müssen gemeldet werden.
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter, Logisgeber sowie Hauptmieter sind verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mietern gestützt auf die gesetzliche Drittmeldepflicht gemäss § 8 MERG innert 14 Tagen nach dem Umzug zu melden. Die Meldung erfolgt über das Onlineportal DrittmeldepflichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wer ist meldepflichtig?
Personen, denen Sie ein Zimmer oder eine Unterkunft - auch unentgeltlich - zur Verfügung stellen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle und Sicherheit | Kontaktformular |