Info für Arbeitnehmer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen entrichtet wird, sondern die direkt vom Arbeitgeber (bzw. allenfalls Versicherer) vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.

Der Quellensteuer unterliegen einerseits v.a. ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) und anderseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Info für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, (ausgenommen Niederlassungsbewilligung C) sind verpflichtet allen ausländischen Staatsangehörigen, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen. Über Tarife und Abrechnungsabläufe können Sie sich beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. QuellensteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Tel. 043 259 37 00) informieren. 

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt, Abt. Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich.

 

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Steueramt Kontaktformular