Verpflichtungserklärung
Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt oder Zweifel daran bestehen. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, mögliche ungedeckte Kosten – etwa für Unfall, Krankheit oder Rückreise – bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.00 zu übernehmen.
Falls eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist, stellt die zuständige Schweizer Auslandvertretung der Besucherin oder dem Besucher das entsprechende Formular mit den nötigen Anweisungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass auch eine genehmigte Verpflichtungserklärung keinen Anspruch auf ein Visum garantiert.
Sobald die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung mit allen notwendigen Unterlagen am Schalter der Einwohnerkontrolle eingereicht wurde, nimmt die Einwohnerkontrolle Niederglatt die erforderlichen Abklärungen vor und leitet das Dossier anschliessend an das Migrationsamt Zürich weiter.
Wichtig: Das Migrationsamt informiert Sie nicht über die Weiterleitung der Unterlagen an die Botschaft. Es wird empfohlen, dass sich die besuchende Person nach etwa 14 Tagen direkt bei der Schweizer Vertretung erkundigt, ob das Visum abgeholt werden kann.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
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| Bescheinigungen |
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