Ab dem 01.01.2018 gilt das neue Parkierungsreglement auf dem gesamten Gemeindegebiet.

Das detaillierte Parkierungsreglement sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen finden Sie in der Rubrik "Reglemente".

Zahlung per Überweisung
Der Betrag ist im Voraus zu bezahlen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular „Bestellung Parkkarte“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Voraussetzungen für Parkkartenbezug) zurück. Sie erhalten anschliessend eine Rechnung. Sobald diese bezahlt ist, wird Ihnen die Parkkarte umgehend per Post zugestellt.

Zahlung am Schalter
Die Parkkarten können bei der Gemeindeverwaltung Niederglatt, Einwohnerkontrolle und Sicherheit, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt gegen Barbezahlung oder mit EC-Karten und Postcard direkt bezogen werden. Bitte nehmen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen (siehe Voraussetzungen für Parkkartenbezug auf dem Parkkarte-Bestellformular) mit an den Schalter.

Die Gültigkeitsdauer der Parkkarten beträgt:

  • Tagesparkkarte: 24 Stunden ab dem Ausstellungszeitpunkt (Besucher dürfen maximal 2 Tageskarten im Fahrzeug hinterlegen)
  • Monatsparkkarte: ab dem gelösten Tag für einen Monat
  • Quartalskarten: ab dem gelösten Tag für drei Monate
  • Jahresparkkarten: ab dem gelösten Tag für ein Jahr
  • Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt die Bewilligung

Zugehörige Objekte

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