Wirtschaftliche Hilfe
Bei einer finanziellen Notlage wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die wirtschaftliche Hilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Eltern, Grosseltern fehlen. Schulden werden durch die Sozialhilfe nicht übernommen.
Für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe steht der ArmutsrechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Zürich zur Verfügung.