Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Die Organisation und Finanzierung externer Kinderbetreuung ist grundsätzlich Aufgabe der Eltern. Der Besuch einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung soll aber allen Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern, möglich sein. Die Gemeinde Niederglatt richtet für Kinder im Vorschulalter Subventionen aus, wenn die Voraussetzungen gemäss Rabattverordnung erfüllt sind.

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