Meldeformular für Veranstaltungen

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Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Polizeiverordnung Zweckverband Polizei RONN in Kraft. Gemäss Art. 23 Abs. 1 sind alle öffentlichen Veranstaltungen ab 50 Personen meldepflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anlass selbst bewilligungsplfichtig ist oder nicht. 

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