Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf
Die KESB Bezirk Dielsdorf ist seit dem 1. Januar 2013 zuständig zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in den 22 Gemeinden des Bezirks Dielsdorf. Die Vormundschaftsbehörden der Bezirksgemeinden werden somit durch die KESB abgelöst.
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