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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Sc…
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder online zu bestellen.
Preis
Fr. 30.00

Lebensbescheinigung

Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie noch leben? Allenfalls zum Bezug einer Alters- oder Witwenrente? Kommen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an den Schalter der Ein…
Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie noch leben? Allenfalls zum Bezug einer Alters- oder Witwenrente? Kommen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an den Schalter der Einwohnerkontrolle. Sollten Sie einen Vordruck einer Rentenversicherung haben, ist dieser ebenfalls mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass eine solche Lebensbescheinigung nur unter Anwesenheit der betreffenden Person ausgefertigt werden kann.

Verpflichtungserklärung

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über ausreichende finan…

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt oder Zweifel daran bestehen. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, mögliche ungedeckte Kosten – etwa für Unfall, Krankheit oder Rückreise – bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.00 zu übernehmen.

Falls eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist, stellt die zuständige Schweizer Auslandvertretung der Besucherin oder dem Besucher das entsprechende Formular mit den nötigen Anweisungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass auch eine genehmigte Verpflichtungserklärung keinen Anspruch auf ein Visum garantiert.

Sobald die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung mit allen notwendigen Unterlagen am Schalter der Einwohnerkontrolle eingereicht wurde, nimmt die Einwohnerkontrolle Niederglatt die erforderlichen Abklärungen vor und leitet das Dossier anschliessend an das Migrationsamt Zürich weiter.

Wichtig: Das Migrationsamt informiert Sie nicht über die Weiterleitung der Unterlagen an die Botschaft. Es wird empfohlen, dass sich die besuchende Person nach etwa 14 Tagen direkt bei der Schweizer Vertretung erkundigt, ob das Visum abgeholt werden kann.

Preis
Fr. 60.00

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsi…
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbestätigung können Sie direkt am Schalter beziehen, online oder telefonisch bestellen.

Eine Wohnsitzbestätigung wird pro Person ausgestellt und kostet Fr. 30.00.

Falls Sie eine Beglaubigung der Wohnsitzbestätigung benötigen: Die Staatskanzlei des Kantons Zürichs (Link: http://www.sk.zh.ch/internet/staatskanzlei/de/themen/apostillen-beglaubigungen.html) beglaubigt die ausgestellte Wohnsitzbestätigung.
Preis
Fr. 30.00

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