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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Sc…
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Lebensbescheinigung

Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie noch leben? Allenfalls zum Bezug einer Alters- oder Witwenrente? Kommen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an den Schalter der Ein…
Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie noch leben? Allenfalls zum Bezug einer Alters- oder Witwenrente? Kommen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an den Schalter der Einwohnerkontrolle. Sollten Sie einen Vordruck einer Rentenversicherung haben, ist dieser ebenfalls mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass eine solche Lebensbescheinigung nur unter Anwesenheit der betreffenden Person ausgefertigt werden kann.

Verpflichtungserklärung

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über genüge…

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über genügende finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen könnten, bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.00 zu übernehmen.

Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, stellt die zuständige schweizerische Auslandvertretung der ausländischen Besucherin oder dem ausländischen Besucher ein entsprechendes Formular mit den nötigen Instruktionen zur Verfügung. Die Vorlage einer genehmigten Verpflichtungserklärung gibt keinen Anspruch auf eine Visumerteilung.

Sobald die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung mit allen notwendigen Unterlagen (untenstehendes Formular "Verpflichtungserklärung Unterlagen" beachten) am Schalter der Einwohnerkontrolle eingereicht worden sind, wird die Einwohnerkontrolle Niederglatt die notwendigen Abklärungen treffen. Die Verpflichtungserklärung wird anschliessend umgehend an das Migrationsamt Zürich weitergeleitet.

Wichtig: Sie werden vom Migrationsamt nicht über das Weiterleiten der Verpflichtungserklärung an die Botschaft orientiert. Am besten erkundigt sich der Gast nach circa 14 Tagen direkt bei der Schweizerischen Vertretung, ob er das Visum abholen kann.

Weitere Informationen zum visumspflichtigen Aufenthalt finden Sie hier 

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsi…
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbestätigung können Sie direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen.

Eine Wohnsitzbestätigung wird pro Person ausgestellt und kostet Fr. 30.00.

Falls Sie eine Beglaubigung der Wohnsitzbestätigung benötigen: Die Staatskanzlei des Kantons Zürichs (Link: http://www.sk.zh.ch/internet/staatskanzlei/de/themen/apostillen-beglaubigungen.html) beglaubigt die ausgestellte Wohnsitzbestätigung.

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