27. Januar 2024

Auf dem Gemeindegebiet von Niederglatt haben berechtigte Personen die Möglichkeit Parkkarten für das Parkieren auf dem öffentlichen Grund sowie gemeindeeigenen Liegenschaften zu beziehen. Das Parkierungsreglement sowie dessen Ausführungsbestimmungen regeln hierfür die Details. Link zur Rechtssammlung

Die Voraussetzungen für die Bezugsberechtigung richten sich nach Art. 8 des Parkierungsreglements. Die Gebühren für die verschiedenen Parkkartenarten sind im Art. 3 der Ausführungsbestimmungen geregelt und setzen sich wie folgt zusammen:  

Gebühren

Ab 1. Februar 2024 müssen die Parkkarten neu online über die Webseite Parkingpay oder mittels Parkingpay App bezogen werden. Die Fahrzeuge werden mit dem Kennzeichen registriert. Eine Hinterlegung der Bewilligung im Fahrzeug erübrigt sich somit. Eine detaillierte Anleitung zur Registrierung bei Parkingpay finden Sie im Nachgang zu dieser Meldung.

Link zur Webseite "Parkingpay"

Link Parkingpay

QR-Code zur App
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Bei Fragen steht Ihnen gerne das Team der Einwohnerkontrolle zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Niederglatt

Zugehörige Objekte

Name
Anleitung Registrierung Parkingpay (PDF, 1.12 MB) Download 0 Anleitung Registrierung Parkingpay