Anordnung Ersatzwahl Mitglied und Präsident/in der Sekundarschulpflege Niederhasli Niederglatt

7. Juni 2024
SEKUNDARSCHULGEMEINDE NIEDERHASLI NIEDERGLATT
Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege Niederhasli Niederglatt und dessen Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Ansetzung der ersten Frist

Für die aus der Sekundarschulpflege Niederhasli Niederglatt zurücktretende Sandra Monroy, Niederglatt, ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen.

Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt beschloss die Schulpflege am 4. Juni 2024 die Aufgaben der Wahlleitung der politischen Gemeinde Niederhasli zu übertragen.

Die Wahl wird gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt sowie nach § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen. Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Niederhasli oder Niederglatt hat. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Als Präsidentin bzw. Präsident kann entweder ein bereits amtierendes Mitglied der Schulpflege oder die neu als Mitglied der Schulpflege vorgeschlagene Person vorgeschlagen werden.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 17. Juli 2024, 16.30 Uhr, bei der Gemeinde Niederhasli, Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Das Formular für den Wahlvorschlag ist bei der Gemeindeverwaltung Niederhasli, Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, erhältlich. Weiter steht es unter  www.niederhasli.ch (Neuigkeiten) zum Download bereit.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Niederhasli erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am 22. September 2024 eine Urnenwahl statt. Die Wahl wird gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Niederhasli, 7. Juni 2024                         Gemeinderat Niederhasli / Wahlleitende Behörde