Schutz vor Vogelschlag an Glasscheiben und spiegelnden Fassaden
Seit dem 01.11.2025 ist §239 Abs 3 des kantonalen Bau- und Planungsgesetz in Kraft. Dieser besagt, dass bei Neubauten bei der Gestaltung von Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen gebührend Rücksicht auf den Vogelschutz zu nehmen ist.
Der Tod an Scheiben ist im Siedlungsraum eines der grössten Vogelschutzprobleme. Schätzungen zufolge sind allein in der Schweiz jedes Jahr mehrere Millionen Vögel betroffen. Problematisch sind insbesondere Scheiben mit Durchsicht und Spiegelungen.
Mit dem neuen PBG-Artikel wird nun explizit gefordert, dass Neubauten so zu planen und bewilligen sind, dass keine offensichtlichen Risiken für Vogelschlag bestehen.
Die Baudirektion Kanton Zürich hat im Merkblatt Vogel und Glas die Änderungen im Planungs- und Baugesetz zusammengefasst.