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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Sc…
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder online zu bestellen.
Preis
Fr. 30.00

Lebensbescheinigung

Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie noch leben? Allenfalls zum Bezug einer Alters- oder Witwenrente? Kommen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an den Schalter der Ein…
Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie noch leben? Allenfalls zum Bezug einer Alters- oder Witwenrente? Kommen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an den Schalter der Einwohnerkontrolle. Sollten Sie einen Vordruck einer Rentenversicherung haben, ist dieser ebenfalls mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass eine solche Lebensbescheinigung nur unter Anwesenheit der betreffenden Person ausgefertigt werden kann.

Verpflichtungserklärung

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über ausreichende finan…

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt oder Zweifel daran bestehen. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, mögliche ungedeckte Kosten – etwa für Unfall, Krankheit oder Rückreise – bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.00 zu übernehmen.

 

Besuchervisum für die Schweiz
Ein Besuch in der Schweiz oder im Schengenraum ist für höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt. Wenn Ihre eingeladene Person ein Visum braucht, muss sie dieses bei der Schweizer Botschaft oder dem KonsulatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen. Weitere Informationen zur Einreise in die Schweiz entnehmen Sie bitte aus der Website vom Staatsekretariat für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Hinweis: In bestimmten Fällen verlangt die Schweizer Botschaft oder das Konsulat eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von der Person, die einen ausländischen Gast in die Schweiz einlädt. Mit dieser Erklärung verspricht die einladende Person, für mögliche Kosten des Gastes aufzukommen – zum Beispiel für Arzt- oder Spitalrechnungen. Die Verpflichtungserklärung ist nur nötig, wenn die Schweizer Botschaft oder das Konsulat sie ausdrücklich verlangt.

Juristische Personen mit Firmensitz im Kanton Zürich, die für einen Gast eine Verpflichtungserklärung ausfüllen müssen, wenden sich bitte direkt beim Migrationsamt ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Benötigte Unterlagen von Privatpersonen für die Bestätigung der Verpflichtungserklärung:

  • Verpflichtungserklärung (muss Ihnen von der eingeladenen Person per E-Mail oder postalisch zugestellt werden)
  • Ausweis des Garanten/der Garantin (ID oder Pass)
  • Betreibungsregisterauszug über die letzten 2 Jahre (beide Ehepartner, falls verheiratet, nicht älter als 1 Monat)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (mind. Fr. 5'000.00 Bruttolohn)
  • Reiseversicherungsnachweis (nur, falls von der Botschaft verlangt)   

Wichtig: Alle Felder auf der Verpflichtungserklärung müssen vollständig und gut lesbar ausgefüllt sein. Bei verheirateten Personen sind beide Unterschriften nötig.
Für die Bestätigung der Personalien der einladenden Person (des sogenannten Garanten oder der Garantin) gilt: Diese Person muss in Winterthur gemeldet sein.

Preis
Fr. 60.00

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsi…
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbestätigung können Sie direkt am Schalter beziehen, online oder telefonisch bestellen.

Eine Wohnsitzbestätigung wird pro Person ausgestellt und kostet Fr. 30.00.

Falls Sie eine Beglaubigung der Wohnsitzbestätigung benötigen: Die Staatskanzlei des Kantons Zürichs (Link: http://www.sk.zh.ch/internet/staatskanzlei/de/themen/apostillen-beglaubigungen.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) beglaubigt die ausgestellte Wohnsitzbestätigung.
Preis
Fr. 30.00

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