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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Niederglatt erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwe…

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Niederglatt erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Ordentliche Einbürgerung
Das Merkblatt "Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich" gibt Ihnen Auskunft, welche Bedingungen für eine Gesuchseinreichung erfüllt sein müssen.
Die Checkliste für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches informiert über die notwendigen Dokumente.
Sie können das Gesuch elektronisch einreichen (eEinbürgerung) oder die Unterlagen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich herunterladen. Bei Unklarheiten sind wir Ihnen gerne behilflich.

Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die seit drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind und seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz Wohnsitz haben, wovon ein Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
  • staatenlose Kinder 
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils

Die Gesuchsformulare für das erleichterte Einbürgerungsverfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen zusät…

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person) und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

• bisherige ID (auch wenn bereits abgelaufen)
• aktuelles Passfoto, ausgedruckt oder in digitaler Form (mind. 600 dpi)(Besonders strenge Qualitätsanforderungen, siehe untenstehende Fotomustertafel)


Bei Verlust ausgestellter Ausweise:
• Verlustmeldung der Polizei (Die Verlustmeldung muss von einer Polizeistelle in der Schweiz erstellt sein)

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen. Die neue ID wird in ca. 7 - 10 Arbeitstagen vom Passbüro zugestellt.

Preise Identitätskarte:
Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre) Fr. 70.00
Kinder/Jugendliche (Gültigkeit 5 Jahre), Fr. 35.00

 

Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte) sind zwingend beim kantonalen Passbüro zu beantragen.
Website: Passbüro Kanton Zürich 
Telefon: 043 259 73 73

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf den Websits des Bundes und des Kantons Zürich
 

Verlängerung Ausländerausweis

Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf des Ausweises die Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige ist persönlich am Einwohnerkontrolle-Schalter …
Sie erhalten ca. zwei Monate vor Ablauf des Ausweises die Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige ist persönlich am Einwohnerkontrolle-Schalter zusammen mit folgenden Unterlagen abzugeben:

EG/EFTA Staatsangehörige
  • Reisepass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
Die Gebühren für den neuen Ausweis sind im Vorhinein bar am Schalter zu bezahlen. Die Kosten variieren je nach Bewilligungsart.

Übrige Staatsangehörige
  • Reisepass
  • Ausländerausweis
Die Gebühren für den neuen Ausweis sind im Vorhinein bar am Schalter zu bezahlen. Die Kosten variieren je nach Bewilligungsart.

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