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Gesundheit und Soziales
Grafschaftstrasse 55
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Auskunftsstelle Pflegeplatz

Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpfleg…
Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpflegeplätzen zu errichten. Die Auskunftsstelle dient primär der Information der Betroffenen und der Interessierten über das Angebot und dessen Verfügbarkeit. Die Gemeinde Niederglatt arbeitet bei der Sicherstellung von Pflegeplätzen mit dem Zweckverband Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf (Gesundheitszentrum Dielsdorf) zusammen.

Anfragen für Pflegeplätze sind zu richten an:
Gesundheitszentrum Dielsdorf
Beratungs- und Sozialdienst
Breitistrasse 1, 8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 66 50 / E-Mail: sozialdienst@gzdielsdorf.ch

Wirtschaftliche Hilfe

Bei einer finanziellen Notlage wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die wirtschaftliche Hilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und finanzielle Hilfen wie Arbeitslose…

Bei einer finanziellen Notlage wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die wirtschaftliche Hilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Eltern, Grosseltern fehlen. Schulden werden durch die Sozialhilfe nicht übernommen.


Für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe steht der Armutsrechner des Kantons Zürich zur Verfügung.

Zugehörige Objekte