Drittmeldepflicht
Vermieter:innen, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mieter:innen innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Meldung kann einfach über das Online-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. getätigt werden.
Sie müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn:
- Sie eine Wohnung vermieten.
- Sie ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen.
- Ein/: Untermieter:in ein- oder auszieht (Meldung durch Hauptmieter:in).
- Ein volljähriges Familienmitglied oder der/die Partner:in ein- oder auszieht.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Einzugsanzeige (PDF, 78 kB) | Download | 0 | Einzugsanzeige |
| Auszugsanzeige (PDF, 78 kB) | Download | 1 | Auszugsanzeige |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 044 852 20 40 | Kontaktformular |