Vermieter:innenLiegenschaftsverwaltungen und Logisgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mieter:innen innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Meldung kann einfach über das Online-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. getätigt werden.

Sie müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn:

  • Sie eine Wohnung vermieten.
  • Sie ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen.
  • Ein/: Untermieter:in ein- oder auszieht (Meldung durch Hauptmieter:in).
  • Ein volljähriges Familienmitglied oder der/die Partner:in ein- oder auszieht.

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