In Zusammenarbeit mit der Kantonalen Steuerverwaltung Zürich wird Ihre Steuererklärung geprüft und eingeschätzt. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie die Schlussrechnung. Weicht die definitive Veranlagung von Ihrer Steuererklärung ab, wird Ihnen zusätzlich einen Einschätzungsentscheid zugestellt.


Frist zur Einreichung
Die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, füllen Sie das GesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Online aus.

Juristische Personen können das Begehren um Erstreckung der Frist zum Einreichen der Steuererklärung direkt mittels Online Schalter des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder schriftlich beim Kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich, stellen.
 

Steuererklärungsformulare herunterladen
Unter Steuererklärung Privatpersonen (Kanton Zürich)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie alle Formulare für eine allfällige Einreichung in Papierform.
 

Folgen bei Nichteinreichung der Steuererklärung
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen kann eine steuerpflichtige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten.
 

eGov Box - Ihr Online-Steuerkonto
Mit eKontoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. haben Sie die Möglichkeit, Ihr Steuerkonto Online einzusehen und verschiedene Steueranliegen rund um die Uhr zu erledigen. Sie werden für die Registrierung auf das entsprechende Portal weitergeleitet.

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