Abmeldung
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.
Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können sich Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
Name |
---|
Name | Download |
---|