Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Die Organisation und Finanzierung externer Kinderbetreuung ist grundsätzlich Aufgabe der Eltern. Der Besuch einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung soll aber allen Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern, möglich sein. Die Gemeinde Niederglatt richtet für Kinder im Vorschulalter Subventionen aus, wenn die Voraussetzungen gemäss Rabattverordnung erfüllt sind.

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Antrag Subventionen familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (PDF, 178 kB) Download 0 Antrag Subventionen familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter
Rabattreglement für familienerganzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (PDF, 190 kB) Download 1 Rabattreglement für familienerganzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter
Rabattverordnung für familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (PDF, 164 kB) Download 2 Rabattverordnung für familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter