Meldeformular für Veranstaltungen
Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde Niederglatt?
Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Polizeiverordnung Zweckverband Polizei RONN in Kraft. Gemäss Art. 23 Abs. 1 sind alle öffentlichen Veranstaltungen ab 50 Personen meldepflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anlass selbst bewilligungsplfichtig ist oder nicht.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 044 852 20 40 | Kontaktformular |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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