Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei derjenigen Ausgleichskasse ein, die vor dem Renteneintritt für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist. Wenn der Ehegatte / Partner bereits eine Rente bezieht, so ist die Anmeldung an die bereits auszahlende Ausgleichskasse einzureichen. Die Kontaktadressen finden Sie auf https://www.ahv-iv.ch/de/.