Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine belastende Situation. Das Bestattungsamt Niederglatt unterstützt die Hinterbliebenen bei der Organisation der Bestattung und steht ihnen bei Fragen rund um das weitere Vorgehen beratend zur Seite.

Für die Überführung, Auskünfte oder die Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Niederglatt unter Telefon 044 852 20 40.

Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ist für die Überführung und dringende Anliegen die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, 8315 Lindau, unter der Telefonnummer 052 355 00 11 rund um die Uhr erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.gerber-lindau.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Für Todesfälle an Feiertagen (bei mehr als zwei arbeitsfreien Tagen) wird ein Pikettdienst eingerichtet. Unter der Telefonnummer 044 852 06 29 der Gemeindeverwaltung Niederglatt erfahren Sie in diesen Fällen die notwendigen Details.

Todesfall

Ein Todesfall ist möglichst rasch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim erfolgt die Meldung in der Regel durch die zuständige Institution. Bei einem Todesfall zu Hause sind die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson für die Meldung verantwortlich. Grundlage für die Meldung bildet die ärztliche Todesbescheinigung.
Damit die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden können, bitten wir um eine telefonische Voranmeldung sowie die Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Im persönlichen Gespräch werden sämtliche Fragen rund um die Vorbereitung und Durchführung der Bestattung besprochen. Vor dem Gespräch empfiehlt es sich daher, die Wünsche der verstorbenen Person sowie die Vorstellungen der Angehörigen zu besprechen. Dabei können Fragen wie die Möglichkeit einer Abschiednahme vor der Bestattung, die gewünschte Bestattungsart, die Wahl der Grabstätte oder die Durchführung einer Abdankungsfeier berücksichtigt werden.

Zum Termin sind, sofern vorhanden, die ärztliche Todesbescheinigung (bei einem Todesfall zu Hause im Original), Pass oder Identitätskarte beziehungsweise Ausländerausweis sowie das Familienbüchlein mitzubringen.

Der Friedhof Niederglatt befindet sich an der Steinackerstrasse und ist frei zugänglich (Google MapsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Bei Fragen zum Friedhof oder zu den Grabstätten steht Ihnen das Bestattungsamt Niederglatt gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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Tod